Wer finanziert das?

Eine Familie, bestehend aus einem Mann, einer Frau und einem kleinen Mädchen, steht in unserem Familienbüro an einem Tisch. Neben ihnen steht eine Kollegin aus dem Familienbüro. Alle schauen auf einen Zettel, der auf dem Tisch liegt.

Finanzierung für das Gastkind mit Behinderung

Mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familien und Integration haben wir eine Leistungsvereinbarung über die Eingliederungshilfe mit einem Tagessatz pro Gastkind geschlossen. In Deutschland gibt es kaum eine vergleichbare Einrichtung wie den Neuen Kupferhof. Auch Kinderhospize werden grundsätzlich anders finanziert. Wir sind der Stadt Hamburg daher dankbar, dass sie unser Projekt neu in die Finanzierung aufgenommen hat.

Zusätzlich erhalten wir von den Pflegekassen individuell für jedes Gastkind festgesetzte Beträge für Kurzzeit – und Verhinderungspflege. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Sozialgesetzbuches wird die Finanzierung  jedoch nur für das behinderte Kind gewährt.

Kosten für Begleitpersonen

Für Eltern und Geschwister gibt es keine finanziellen Hilfen. Damit sie ihren Aufenthalt im Neuen Kupferhof bezahlen können, sind wir bemüht, die Preise so festzulegen, dass ihre Erholung daran nach Möglichkeit nicht scheitern soll.

Die Preise für den Aufenthalt und die Verpflegung betragen pro Tag für

  • einen Erwachsenen 45 €,
  • ein Elternpaar 80 €
  • und pro Geschwisterkind (2–18 Jahre) – 20 €.

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