Spendennachweis
Bei uns gilt: Wir freuen uns nicht nur über jede Spende, Sie bekommen bei uns auch sehr gerne eine Bescheinigung über Ihre Spende. Bei Spenden von bis zu 300 € können Sie aber auch vom vereinfachten Verfahren Gebrauch machen. Mehr dazu finden Sie weiter unten.
Selbstverständlich senden wir Ihnen jeweils nach Jahresende auch eine Jahressteuerbescheinigung. Wir freuen uns, wenn Sie an unserer Seite sind und tragen gerne unseren Teil dazu bei, den Ablauf so einfach wie möglich zu machen. Daher können Sie auch gerne Fotos, einen kleinen Bericht zur Verwendung Ihrer Spende bekommen oder wir stellen Ihre Idee zur Spende im Newsletter oder auf SocialMedia vor. Vielleicht findet sie ja Nachahmer! Sprechen Sie uns an, wenn einer dieser Punkte bei Ihnen auf Interesse stößt!
Und nun zu den gesetzlichen Regelungen:
Spenden und Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Für Spenden bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft gilt als vereinfachter Nachweis: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Mehr benötigen Sie für das Finanzamt nicht, aber wie gesagt, wir stellen Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Lassen Sie uns wissen, wie der für Sie beste Weg ist.