Mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familien und Integration (Hamburg) haben wir eine Leistungsvereinbarung über die Eingliederungshilfe mit einem Tagessatz von ca. 200 € pro Gastkind geschlossen. Das war zum Zeitpunkt der Planung und Gründung des Neuen Kupferhofs der höchste Betrag, den die öffentliche Hand für unsere Einrichtung genehmigen konnte. Wir sind der Stadt Hamburg dankbar, dass sie unser Projekt, für das es in Deutschland (neben den grundsätzlich anders finanzierten Kinderhospizen) keine vergleichbare Einrichtung gibt, neu in die Finanzierung aufgenommen hat. Zusätzlich erhalten wir von den Pflegekassen individuell für jedes Gastkind festgesetzte Beträge für Kurzzeit – und Verhinderungspflege, meist zwischen 80 und 120 € je Tag. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Sozialgesetzbuches wird die Finanzierung von zusammen ca. 300 €/ Tag jedoch nur für das behinderte Kind gewährt.
Für Eltern und Geschwister gibt es keine finanziellen Hilfen. Damit sie ihren Aufenthalt im Neuen Kupferhof bezahlen können, sind wir bemüht, die Preise so festzulegen, dass ihre Erholung daran nach Möglichkeit nicht scheitern soll. Die Preise für den Aufenthalt und die Verpflegung betragen ab 2022 für ein Elterteil 40 Euro, für ein Paar 70 Euro und je Geschwisterkind von 2-18 Jahren 15 € pro Tag.