Fragen zum Neuen Kupferhof
Der Neue Kupferhof „Hände für Kinder“
Vor der Anreise
Wie lange kann mein Kind im Neuen Kupferhof bleiben?
In der Regel bis zu 28 Tage pro Jahr, wobei der einzelne Aufenthalt mindestens eine Woche dauern muss.
Kann mein Kind auch alleine im Neuen Kupferhof sein?
Beim ersten Aufenthalt bitten wir darum, dass mind. eine Begleitperson ebenfalls im Neuen Kupferhof bleibt. Ab dem zweiten Aufenthalt und nach Rücksprache mit unserem Team kann Ihr Kind dann auch alleine im Neuen Kupferhof bleiben.
Wie kann ich buchen?
Bitte senden Sie den Anmeldeebogen, den Sie unter www.haendefuerkinder.de finden, komplett ausgefüllt an uns zurück. Diesen Aufnahmeantrag schicken wir Ihnen auch gerne per Post zu, rufen Sie uns kurz an. Bitte beachten: Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen in den ersten Juli-Tagen, damit wir Sie direkt für das kommende Kalenderjahr einplanen können.
Anreise und Abreise
An- und Abreise ist nur samstags möglich.
Welche Anträge muss ich für die Kostenübernahme stellen?
Ein Antrag für die Eingliederungshilfe bei der zuständigen Sozialbehörde und ein weiterer Antrag für die Pflegekasse. Beide Anträge bekommen Sie von uns, wir helfen auch bei der Bearbeitung.
Spielt der Pflegegrad meines Kindes eine Rolle?
Nein
Welche Kinder können nicht im Neuen Kupferhof untergebracht werden?
Derzeit können wir dauerbeatmete Kinder sowie Kinder, die aufgrund ihrer herausfordernden Verhaltensweisen nicht mit einem Personalschlüssel von 1:2 betreut werden können, leider nicht aufnehmen. Auch Kinder und Jugendliche, die dauerhaft in einer Einrichtung leben oder fremdaggressives Verhalten zeigen, können wir leider nicht für einen Aufenthalt berücksichtigen.
Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen?
Sofern ihr Kind die Bedingungen für Frühfördermaßnahmen erfüllt, können Sie davon ausgehen, dass ein Antrag bewilligt wird. Es muss eine sogenannte „wesentliche“ Behinderung vorliegen.
Was kostet mich der Aufenthalt meines Kindes?
Nichts. Die Kosten für den Aufenthalt Ihres Kindes tragen für bis zu 28 Tage/ Jahr die Eingliederungshilfe sowie die Pflegekasse mit einem Anteil von 1774,- Euro aus dem Entlastungsbudget.
Kann mein Kind auch länger als 28 Tage/ Jahr kommen?
Wir möchten vielen Familien die Chance geben, in den Neuen Kupferhof zu kommen. Aufgrund der großen Nachfrage sind daher mehr als 28 Tage pro Jahr derzeit leider nicht möglich.
Was kostet unser Aufenthalt im Neuen Kupferhof?
Begleitpersonen zahlen für Ihren Aufenthalt pro Nacht inkl. Vollverpflegung folgendes:
Ein Elternteil 45 Euro, als Paar 80 Euro und für jedes Geschwisterkind von 2-18 Jahren 20 Euro.
Was ist, wenn ich diese Kosten nicht tragen kann?
Wie ist mein Kind im Neuen Kupferhof untergebracht?
Wo wohnen wir im Neuen Kupferhof?
Wie ist die Betreuung meines Kindes geregelt?
Welche Begleitpersonen sind im Neuen Kupferhof willkommen?
Wann können wir anreisen?
Wann sollte die Abreise sein?
Am Abreisetag müssen die Eltern- und Gastkindzimmer bis 11:00 Uhr geräumt sein.
Können Gäste aus allen Bundesländern in den Neuen Kupferhof kommen?
Können auch über 18jährige Menschen mit Behinderung im Neuen Kupferhof untergebracht werden?
Reisevorbereitung
Was müssen wir mitbringen?
Was muss ich für mein Kind mitbringen?
Im Kupferhof
Ist der Neue Kupferhof wie ein Hotel?
Welche Mahlzeiten bekommen wir im Neuen Kupferhof?
Was können wir im Neuen Kupferhof machen?
Was passiert im Neuen Kupferhof?
Wie viele Räume gibt es im Neuen Kupferhof?
Gibt es Therapieräume/-angebote?
Können wir unseren Hund/unser Haustier mitbringen?
Leider ist es nicht möglich, Ihr Haustier mit in den Neuen Kupferhof zu bringen. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Anreise um eine anderweitige Unterbringung.