Spendennachweis

Bei uns gilt: Wir freuen uns nicht nur über jede Spende, Sie bekommen bei uns auch sehr gerne eine Bescheinigung über Ihre Spende. Es sei denn, Sie möchten Gebrauch machen von dem vereinfachten Verfahren, das bei Spenden von bis zu 300 € zur Anwendung kommen kann. Selbstverständlich senden wir Ihnen jeweils nach Jahresende auch eine Jahressteuerbescheinigung. Wir freuen uns, wenn Sie an unserer Seite sind und tragen gerne unseren Teil dazu bei, den Ablauf so einfach wie möglich zu machen. Daher können Sie auch gerne Fotos, einen kleinen Bericht zur Verwendung Ihrer Spende bekommen oder wir stellen Ihre Idee zur Spende im Newsletter oder auf SocialMedia vor. Vielleicht findet sie ja Nachahmer! Sprechen Sie uns an, wenn einer dieser Punkte bei Ihnen auf Interesse stößt!

Und nun zu den gesetzlichen Regelungen:

Spenden und Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Bis zu einem Betrag von 300 Euro können Spenden ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.

Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Hände für Kinder finden Sie auf dieser Seite zum Download.

Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende Ihren Steuerunterlagen bei. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Wir besprechen gerne Details mit Ihnen unter 040 – 64 53 252 -0.

Spendennachweis zum Download