Kosten

Sozialhilfeträger und Pflegekassen

Für den Aufenthalt ihres Kindes im Neuen Kupferhof sind Anträge bei der sog. Eingliederungshilfe und, hinsichtlich der Kurzzeit-/Verhinderungspflege, bei der Pflegekasse erforderlich. Wir helfen Ihnen gerne bei diesen Anträgen.

Im Neuen Kupferhof gilt

Für die Betreuung des Gastkindes, also des Kindes mit Behinderung, entstehen den Eltern grundsätzlich keine Kosten. Diese Kosten übernehmen Sozialhilfeträger und Pflegekassen, maßgeblich die Eingliederungshilfe. Bei den Anträgen helfen wir den Eltern gerne.

Eine Aufnahme ist in der Regel für bis zu 28 Tage pro Jahr möglich, der einzelne Aufenthalt muss, aufgrund unserer Vereinbarung mit den Behörden, mindestens sieben Tage dauern.

Gerne sind Sie als Elternteil, Paar oder Familie im Neuen Kupferhof willkommen. Beim 1. Aufenthalt muss mindestens ein Elternteil mit im Neuen Kupferhof bleiben, sobald wir Ihr Kind kennen, kann es dann, nach Absprache mit unserem Team, auch alleine bei uns bleiben. Oder aber auch z.B. von den Großeltern begleitet werden.

Für den Aufenthalt von Familienangehörigen
– dafür stehen 15 Familienzimmer zur Verfügung – entstehen folgende Kosten:

  • Ein Erwachsener – 40 €
  • Ein Elternpaar – 70 €
  • Pro Geschwisterkind (2–18 Jahre) – 15 €

Diese Preise sind

  • inkl. Vollverpflegung
  • Bettwäsche
  • Handtüchern

und gelten pro Nacht. Bei Bedarf können wir Familien bei der Finanzierung dieser Kosten dank einer Sonderspende unterstützen. Sprechen Sie uns ggf. gerne hierauf an.

Sie haben weitere Fragen oder möchten buchen? Dann rufen Sie uns an oder schicken uns eine E-Mail – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.